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   BGH, 07.10.1997 - KZR 19/96   

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https://dejure.org/1997,11945
BGH, 07.10.1997 - KZR 19/96 (https://dejure.org/1997,11945)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1997 - KZR 19/96 (https://dejure.org/1997,11945)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - KZR 19/96 (https://dejure.org/1997,11945)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - KZR 19/96
    Die Entscheidung darüber, ob eine Wettbewerbsbeschränkung zugunsten eines Unternehmens erforderlich ist, das mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist, obliegt dem nationalen Gericht (EuGH Slg. 1993, I-2563, 2569 Tz. 20 - Corbeau; Urt. v. 27.4.1994 - Rs. C-393/92, Slg. 1994, I-1508, 1521 - Almelo; vgl. im übrigen auch Art. 7 Abs. 2 des Gemeinsamen Standpunkts (EG) Nr. 25/97, vom Rat festgelegt am 29. April 1997 ABl.
  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - KZR 19/96
    Das Berufungsgericht hat die angegriffene Remailing-Tätigkeit der Beklagten auch unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts zu Recht als rechtswidrig angesehen (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 19.5.1993 - Rs. C-320/91, Slg. 1993, I-2563 - Corbeau).
  • BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97

    Beförderung von Briefpost durch einen weltweit operierenden Konzern unter Verstoß

    Einer Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wie sie die Revision für erforderlich hält, bedarf es nicht, weil die Entscheidung darüber, ob eine Wettbewerbsbeschränkung zugunsten eines Unternehmens erforderlich ist, das mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut ist, dem nationalen Gericht obliegt (EuGH, Urt. v. 19.5.1993, Slg. 1993, I-2563, 2569 Tz. 20 - Corbeau; vgl. ferner Sen.Beschl. v. 7.10.1997 - KZR 17/96, KZR 19/96, KZR 27/96, KZR 35/96 und KZR 36/96, WuW/E DE-R 1 - Auslandspost-Remailing).
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